Die Politiker und der Papstbesuch

Die Politiker und der Papstbesuch

„Ave Papa, die Höllengeweihten grüßen dich!“
Wer kam eigentlich auf die Idee, den Papst ausgerechnet zu einer Rede im deutschen Bundestag einzuladen? Nach eigener Aussage war es der CDU-Katholik und Bundestagspräsident Norbert Lammert, der bereits 2007 aus Anlass des 50. Jahrestags der römischen EU-Verträge diese Einladung ausgesprochen hatte. Jetzt, kurz vor Weihnachten 2010, habe der Papst die Einladung eben angenommen.

Wie ernst der Bundestagspräsident sein Amt nimmt, wenn er den letzten Diktator Europas zu einer Rede in einem demokratisch gewählten Parlament einlädt, steht auf einem anderen Blatt. Von so etwas wie Gewaltenteilung gibt es im Vatikan, diesem Ministaat von Mussolinis Gnaden, nämlich nicht mal einen Hauch, von Gleichberechtigung der Frau ganz zu schweigen, und die Europäische Menschenrechtskonvention hat der Vatikan bis heute nicht unterzeichnet. Könnte er bei den Zuständen auch gar nicht.

Wie haben nun die Politiker darauf reagiert? Bei CDU und CSU natürlich einhellige Zustimmung, ist doch klar! Aber ist es wirklich so klar? Dass die Katholiken Norbert Lammert und Hermann Kues (beide CDU) und Alexander Dobrindt (CSU) ihren Chef, sei er so undemokratisch wie er will, gerne reden hören, mag man noch verstehen. Wobei sie dazu ja auch nach Rom fahren oder Radio Vatikan aufdrehen könnten.

Doch was ist mit dem CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe, der vollmundig verlauten ließ: „Wenn der Papst im Bundestag redet, ist dies eine große Ehre für das Parlament.“ Normalerweise ist es doch für ein Staatsoberhaupt eine besondere Ehre, im Parlament eines demokratischen Staates reden zu dürfen. Hier soll es nun plötzlich umgekehrt sein? Was ist mit CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich, der die Papstrede, noch lange bevor sie gehalten wurde, schon als „besonderes Highlight auch der deutschen Parlamentsgeschichte“ preist? Was ist mit CDU-Fraktionsvize Volker Kauder, der sich für einen „großen öffentlichen Gottesdienst“ während des Papstbesuchs in Berlin ausspricht, denn „die Kirche solle auch zu einer missionarischen Präsenz“ in Berlin stehen?

Die drei genannten Herren, die hier, mehr als ihre katholischen Fraktionskollegen, vor dem Papst katzbuckeln, haben eines gemeinsam: Sie sind Lutheraner. Und sie haben eines noch nicht begriffen: Und wenn sie noch so sehr dem Papst zujubeln (und hoffen, dass ein wenig von seiner Publicity auf sie herunterrieseln möge), so bleiben sie in den Augen des obersten Katholikenpriesters doch nur protestantische Ketzer, die in der Hölle schmoren werden, so sie nicht rechtzeitig vor dem Tod noch katholisch werden.

Für die meisten Lutheraner ist die Doppelbödigkeit der katholischen Lehre und Botschaft offenbar so völlig jenseits ihres Horizonts, dass sie den schönen Worten der Päpste bereitwillig auf den Leim gehen und die bösartigen Abgründe, die dahinter lauern, nicht einmal im Traum wahrnehmen. Wobei damit nicht gesagt sein soll, dass die lutherische Lehre keine Abgründe hätte – man denke nur an die Prädestinationslehre und die damit verbundene Leugnung des freien Willens.

Wie ist die Vatikankirche wirklich gestrickt? Sie verfügt über ein von römischen Juristen über Jahrhunderte aufgetürmtes Dogmensystem, hinter das sie selbst nicht mehr zurückkann, selbst wenn sie es wollte: Was einmal zum Dogma erklärt wurde, bleibt ewig gültig – denn die Päpste sind ja angeblich jedes Mal unfehlbar gewesen, wenn sie neue Dogmen verkündet haben.

Die Vatikankirche bindet im Zeitalter der Meinungsfreiheit und der Menschenrechte ihre intellektuellen Grausamkeiten allerdings niemand so gern direkt auf die Nase. Da muss man schon zu einem Buch greifen, z.B. zum „Neuner-Roos“, „Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung“, gedruckt in 13., aktueller Auflage mit kirchlichem Imprimatur, versteht sich. Würden unsere CDU-Lutheraner einmal darin blättern, so könnten sie z.B. die Randnummer 381 finden:

„Die heilige römische Kirche … glaubt fest, bekennt und verkündet, dass »niemand außerhalb der katholischen Kirche weder Heide« noch Jude, noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter [Anmerkung: Damit sind auch die Protestanten gemeint] – des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr (der Kirche) [selbstverständlich der katholischen Kirche] anschließt.“

Und wer jetzt glaubt (glauben heißt bekanntlich: nicht wissen), dies sei ja seit dem 2. Vatikanischen Konzil anders geworden, der kennt erstens nicht die angeblich ewige Dauer wichtiger Dogmen. Und er könnte zweitens unter Randnummer 373 den Gegenbeweis finden: einen Text aus ebendiesem Konzil aus dem Jahr 1965:

„Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sei aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollen.“

„Nicht gerettet“ heißt wiederum: Ab in die Hölle! Und es will doch kein deutscher Protestant, zumal ein Politiker, ernsthaft behaupten, er kenne die katholische Kirche nicht!

Also, Herr Kauder, es nützt Ihnen gar nichts, wenn sie besonders fromm sind oder gar „der „katholischste Evangele, den ich kenne“, wie Ihr CDU-Kollege Georg Brunnhuber einmal sagte. Und auch Sie, Herr Gröhe und Herr Friedrich: Das Dogma kennt in diesem Punkt auch für Sie keine Gnade. Lesen Sie nach, wie das gerade zitierte Dogma 381weitergeht:

„Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wen er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt.“

Wobei jetzt noch hinzufügen wäre, dass auch die Katholiken im wahrsten Sinn des Wortes höllisch aufpassen müssen: So sie nämlich auch nur eines der katholischen Dogmen nicht glauben – im Angebot wären z.B. Jungfrauengeburt, die leibliche Aufnahme Marias in den Himmel, Zwang zur Säuglingstaufe oder die Heilwirkung von Reliquien usw. – so ist auch der vermeintlich brave Katholik automatisch exkommuniziert!

Ob dies auch auf den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse zutrifft, mag er selbst beurteilen. Wenig verwunderlich ist jedenfalls, dass Thierse, der im Zentralkomitee der deutschen Katholiken sitzt, den geplanten Auftritt seines obersten Chefs bedingungslos unterstützt. Kritik aus den Reihen der Grünen an der geplanten Papstrede im Bundestag, so Thierse, sei „schlicht und ergreifend kleinkariert“. So ist das also: Wer auf die demokratische Integrität des deutschen Parlaments Wert legt, wird von dessen Vizepräsidenten, der gleichzeitig ein hochrangiger katholischer Kirchenfunktionär ist, als „kleinkariert“ beschimpft.

Ähnlich wie bei der CDU/CSU sind auch bei der SPD gerade die auf ewig verdammten Protestanten eifrige Verteidiger der Möglichkeit des Papstes, im deutschen Parlament zu reden. Thomas Oppermann z.B., Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, findet, es sei „gut, wenn er im Bundestag spricht“. Die lutherische Kirchenfunktionärin Kerstin Griese MdB , EKD-Synodalin und im Bundesvorstand des Diakonischen Werks, erwartet zwar „deutliche Worte zur Ökumene und zu den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche.“ Doch zur Ökumene hat der Papst längst deutlich gesagt, dass er die Lutherkirche nicht für eine der Vatikankirche vergleichbare Organisation hält. Geht es noch deutlicher? Und zu seiner eigenen Verstrickung in die Kinderschänderverbrechen wird der Papst auch im Bundestag mit Sicherheit nichts sagen. Dabei ist offenkundig, dass er als Kurienkardinal spätestens 2001 über alle Verbrechen genauestens bescheid wusste, weil er nämlich die Unterrichtung seiner Behörde, der „Glaubenskongregation“, ausdrücklich zur Pflicht machte.

Immerhin äußert der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz „Vorbehalte“ und will erst innerhalb der Fraktion darüber diskutieren. Schwanitz hat den Arbeitskreis „Laizistinnen und Laizisten in der SPD“ (www.laizistische-sozis.de) mit gegründet, der für eine Trennung von Staat und Kirche eintritt und von Kirchenfunktionär Thierse prompt ausgebremst wurde: Kein Auftritt auf der offiziellen SPD-Webseite!

Bei der FDP ist es wiederum der Protestant Stefan Ruppert, der den geplanten Auftritt des Papstes am meisten bejubelt. Er erwarte sich davon „wichtige Impulse“ für den Dialog mit den Religionsgemeinschaften. Doch wie soll dieser „Dialog“ aussehen? „Ihr müsst alle katholisch werden, sonnst landet ihr in der Hölle“ – das müsste der Papst allen Nicht-Katholiken sagen, wenn er ehrlich wäre. In seinen Lehraussagen steht es so drin. Wie gut, dass es doch in allen Parteien nützliche Naivlinge gibt, wird er sich denken, die gar nicht merken, dass sie selbst schon verdammt sind und mich trotzdem feiern.

Etwas turbulenter geht es bei den Grünen zu. Dass der katholische Kirchenfunktionär Josef Winkler (Zentralkomitee der Katholiken) den Papst unbedingt im Parlament reden hören will, ist klar. Dass es die lutherische Kirchenfunktionärin Karin Göring-Eckardt (EKD-Synode, Theologin und mit einem lutherischen Pfarrer verheiratet) auch will, passt in Bild, obwohl sie als hochrangige Lutheranerin eigentlich wissen müsste, was ihr nach katholischer Lehre blühen wird. Aber man genießt ja in ökumenischer Eintracht die Milliardensubventionen des Staates und die zahlreichen Privilegien, die der deutsche Staat den Kirchen zukommen lässt. Eher uniformiert ist wohl die Alevitin Ekin Deligöz, die zwar irritiert ist, „dass ein Kirchenoberhaupt sich auf eine so weltliche Bühne wie ein Parlament“ begibt – aber der Papst sei schließlich „unser Gast“. Frau Deligöz: Der Vatikan macht seit fast zwei Jahrtausenden auf der Weltbühne knallharte Politik! Und auch die Aleviten sind in vatikanischen Augen „Heiden“ und somit künftige Nahrung für das Höllenfeuer.

Wenig von „Gastfreundschaft“ am falschen Platz hält allerdings das grüne Urgestein Christian Ströbele, der ankündigte, das Plenum zu verlassen, sobald der Papst dort das Wort ergreife. Er nehme es dem Papst besonders übel, dass dieser sich in Lateinamerika nicht zur historischen Schuld seiner Kirche bekannt habe und als Präfekt der Glaubenskongregation immer wieder gegen Befreiungstheologen vorgegangen sei. Auch Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck bestand darauf, dass der Bundestag „weltanschaulich neutral“ bleiben müsse. Lasse man den Papst reden, so stelle sich die Frage, „welche Repräsentanten von anderen Religionsgemeinschaften man einlädt.“

Eine gute Idee! Wie wäre es z.B. mit Vertretern der religiösen Minderheiten, die beide großen Kirchenkonzerne seit Jahrzehnten als „Sekten“ verleumden und diskriminieren?

Außerdem, so Beck, sei der Papst intolerant gegenüber Schwulen und Lesben. Wobei „intolerant“, Herr Beck, noch ein harmloser Begriff ist. Nach katholischer Lehre ist die gesamt Bibel von Gott inspiriert – und darin wird unter anderem verlangt, Schule und Lesben zu steinigen …

Doch die Widerspenstigkeit einiger grüner Abgeordneter fand ein rasches Ende – weil Renate Künast Berliner Bürgermeisterin werden will. Und dazu braucht sie Stimmen aus dem konservativen Westberliner Lager. Also pfiff die Fraktionschefin ihre gegenüber dem Papst zu Recht misstrauischen Kollegen zurück: „Der Papst ist eingeladen, das ist in Ordnung so. Da gehen wir hin, und zwar respektvoll“. Immerhin plädiert auch Künast dafür, auch anderen Glaubensführern Rederecht einzuräumen. Siehe oben …

Ähnlich schwer wie die Grünen tun sich auch die Linken mit dem Papstbesuch. Am Ende ist die Mehrheit aber für die Durchführung der Rede. Gregor Gysi versteigt sich in einem Interview mit der Welt sogar zu der Aussage: „Im Augenblick sind nur die Kirchen in der Lage, einigermaßen allgemeinverbindlich Moralnormen zu formulieren.“ Als ob gerade die Vatikankirche nicht in ihrer ganzen Geschichte bewiesen hätte, dass ihre „Moral“ sich in ihrer eigenen Macht und „ihrem“ Geld erschöpft, das sie zuvor anderen weggenommen hat. Der konfessionslose Grüne Raju Sharma erwartet: „Der Papst hat sicher interessante Dinge zu erzählen.“ Immerhin protestiert der Abgeordnete Andrej Hunko („Nicht in meinem Namen“) auf seiner Webseite (www.andrej-hunko.de) gegen die Papstrede und fordert eine „Anti-Papst-Bewegung“.

Nur einer ist vollständig abgetaucht: Unser Bundespräsident Christian Wulff. Der ist zwar katholisch. Aber er weiß offenbar ganz genau: Als Geschiedener, der wieder geheiratet hat, ist er von den katholischen Sakramenten ausgeschlossen. Und nicht nur das: Ehebrechern droht nach der Bibel auch noch die Steinigung …

Ja, was wird das für ein Schauspiel, wenn der Papst tatsächlich im Bundestag sprechen sollte? Der Oberpriester einer Religion, die mindestens 5,7 Milliarden Menschen auf der Erde für „ewig verdammt“ hält – und die Mehrheit der Parlamentarier dazu? In der römischen Arena riefen die Gladiatoren: Ave Cäsar, morituri te salutant – die Todgeweihten grüßen dich! Was werden die Abgeordneten des Bundestags rufen: „Ave Papa – die Höllengeweihten, die auf ewig Verdammten grüßen dich!“?

Klage gegen Evangelische-Lutherische Landeskirche Hannover

Verwaltungsgericht Hannover
- 6. Kammer -
Eintrachtweg 19
30173 Hannover

19. Februar 2010
s-h

Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers6 A 4904/09

In obiger Sache wird sich die Gegenseite vermutlich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg berufen, das am 10.2.2010 in einem der vorliegenden Verfahren ähnlichen Prozess gegen die katholische Kirche ergangen ist. In diesem Urteil (das wir hiermit als Anlage 6 vorlegen) sind einige gravierende Rechtsfehler enthalten. Dies gibt Anlass, zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung, noch einmal auf einige grundsätzliche Gesichtspunkte einzugehen, die in diesem Prozess eine Rolle spielen:

- Kirchengebundene Richter sind nicht in der Lage, über die vorliegende Klage vorurteilsfrei und unabhängig zu entscheiden.

- Die Bezeichnung „christlich“ kommt von Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist.

- Das Verhalten und die Lehre der evangelischen Kirche ist mit dem Christus der Evangelien unvereinbar, was offensichtlich und deshalb justiziabel ist.

- Die Kläger können verlangen, dass sich die evangelische Kirche mit der Bezeichnung „christlich“ nicht Vorteile im religiösen Wettbewerb erschleicht.

1. Zur Unabhängigkeit des Gerichts

Erfahrungen in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Freiburg bestärken die Besorgnis der Kläger, dass es schwer ist, für ihr Anliegen wirklich unabhängige Richter zu finden.

Im vorliegenden Prozess geht es um die Frage, ob die Kläger verlangen können, dass sich die evangelische Kirche nicht mehr „christlich“ nennt, weil sie sich in Wahrheit unchristlich verhält bzw. Unchristliches lehrt. Wenn einer der Richter der evangelischen Kirche angehört, ist in jedem Fall zu befürchten, dass er dieser Frage nicht unvoreingenommen gegenübersteht, denn wenn er der Klage stattgeben würde, würde er einräumen, dass er selbst einer unchristlichen Organisation angehört. Ähnliches gilt auch für katholische Richter. Die katholische Kirche benutzt das Etikett „christlich“ in der Öffentlichkeit ebenso wie die evangelische Kirche und wäre selbst betroffen, wenn man Letzterer diese Bezeichnung untersagen würde. Gegenüber Kritikern treten die beiden Amtskirchen in aller Regel geschlossen auf, insbesondere wird der Feldzug gegen religiöse Minderheiten von einer eng zusammenarbeitenden Mannschaft evangelischer und katholischer „Sektenbeauftragter“ geführt.

In dieser Situation sehen sich die Kläger veranlasst, die zur Entscheidung berufenen Richter zu fragen, welcher Konfession sie angehören. Diese Frage lässt sich nicht mit der allgemeinen Rechtsprechung abtun, dass die Mitgliedschaft eines Richters in bestimmten Organisationen – Parteien, Verbänden oder Kirchen – normalerweise kein Ablehnungsgrund ist, wenn eine dieser Organisationen Prozesspartei ist. Denn im vorliegenden Fall geht es um die Existenzfrage der Organisation, der die Richter möglicherweise durch Mitgliedschaft oder durch ökumenische Solidarität verbunden sind.

2. Zur Bezeichnung „christlich“

2.1 Selbst wenn das Wort „in erster Linie Glaubensinhalte“ betreffen würde, wie das Verwaltungsgericht Freiburg (fälschlicherweise) annimmt, würde dies lediglich folgendes bedeuten: Man könnte nicht über die Richtigkeit dieser Sätze (Dogmen) vor Gericht streiten; die Ermittlung des Inhalts der kirchlich verwendeten Begriffe bliebe jedoch weiter möglich.

Die Ermittlung des Bedeutungsgehalts des Adjektivs „christlich“ scheitert nicht etwa daran, dass es sich um eine Wertung handle, die einer Beweiserhebung unzugänglich wäre. Das Eigenschaftswort „christlich“ enthält vielmehr einen konkreten Tatsachenkern, der es durchaus ermöglicht, nachzuprüfen, ob die Beschreibung einer Institution als „christlich“ (ähnlich wie die Beschreibung eines Produkts als „natürlich“) zutrifft oder nicht.

So stellt der bekannte Theologe und Religionsphilosoph Hans Küng in seinem umfangreichen Werk „Das Christentum“ z.B. fest:

„Kein Christentum ohne Christus“

„Wenn man also ganz elementar fragt, warum denn das Christentum Christentum ist, kann die Antwort nur lauten: weil es seinen Grund nicht in irgendwelchen Prinzipien, Ideen, Grundsätzen, Begriffen hat, sondern in einer Person, die in alter Sprache noch heute Christus genannt wird (Taschenbuch-Ausgabe November 1999, S.41 f.).

… Jesus als der Christus Gottes, das ist die Grundgestalt, die alle neutestamentlichen Geschichten und Parabeln, Briefe und Sendschreiben … zusammenhält (a.a.O., S.46) …

… Klare Antwort gibt uns nur die Ursprungsgeschichte, und … so müssen wir gerade zur Bestimmung des besonderen, typischen, eigentümlichen, spezifischen der christlichen Religion auf die neutestamentlichen Urkunden, ja die neutestamentliche Ur-Kunde zurückfragen.“ (a.a.O., S.52)

2.2 Nimmt man diese Urkunde als Prüfstein, mag es zwar schwierig und nur im Wege der Auslegung möglich sein, eine positive Umschreibung all dessen zu geben, was alles „christlich“ ist. Eines aber ist ohne weiteres möglich: festzustellen, was keinesfalls „christlich“ ist, nämlich alles, was mit der in den Evangelien wiedergegebenen Gestalt des Christus Gottes unvereinbar ist: z.B. die kirchliche Befürwortung von Kriegen, der Despotismus Luthers, der Andersgläubige dem Henker empfahl, der Antisemitismus Luthers, der zum Vorbild Hitlers wurde, die Prädestinationslehre Luthers und seine Aussage, dass der Glaube allein genügt.

Insofern gibt es bei der Beantwortung der anstehenden Frage: „’Christlich’ oder nicht?“, keinen Wertungs- oder Beurteilungsspielraum mehr – ähnlich wie bei der Bestimmung einer Farbe, die unterschiedliche Farbtöne aufweist, bis zu einem Grenzbereich, dessen Überschreitung zu einer anderen Farbe führt. Ein immer heller werdendes Grau wird schließlich zu einem Weiß, das niemand mehr als Grau bezeichnen würde; und soweit die Schattierungen immer dunkler werden, ergeben sie schließlich ein Schwarz, das ebenfalls nicht mehr als Grau bezeichnet werden kann. Es lässt sich nicht positiv umschreiben, was alles an Grauschattierungen möglich ist, aber es lässt sich ausschließen, dass Weiß oder Schwarz oder gar Rot noch dazugehören (vgl. zu ähnlichen Fällen auch Damm/Rehbock, Widerruf, 3.Aufl., Rdnr.570 ff).

3. Das unchristliche Luthertum dauert an

3.1 Dass die oben genannten beispielhaften Verhaltensweisen und Lehren Luthers auch bei noch so großzügigem Umgang mit dem Begriff „christlich“ damit keinesfalls mehr vereinbar sind, ist offensichtlich. Von diesem Luthertum hat sich die evangelische Kirche auch keineswegs distanziert. Das Bild Luthers, der Volksverhetzung gegen Bauern, Juden, Täufer und „Hexen“ betrieb, hängt bis heute in den Amtsstuben lutherischer Bischöfe und Pfarrer. Der evangelische Landesbischof von Loewenich erklärte in einer Botschaft im Internet: „Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat.“ Diese „Heimat“ hatte bis in die jüngste Vergangenheit verheerende Folgen. Lutherische Bischöfe huldigten dem braunen Diktator und halfen ihm bei der Judenverfolgung (z.B. durch Öffnung der Kirchenregister). Man scheute sich nicht einmal, geisteskranke Kinder – unter Berufung auf Luthers Staatslehre – den Vernichtern „lebensunwerten Lebens“ auszuliefern.

3.2 Da sich die evangelische Kirche nicht von Luthers Ungeist trennt, kann sie sich nicht als „christlich“ bezeichnen. Sie mag sich evangelisch-lutherisch nennen, aber eben nicht „christlich“.

Das gilt nicht zuletzt auch für zentrale Lehren dieser Kirche, die mit Jesus von Nazareth offensichtlich nichts zu tun haben, sondern ein Menschenbild wiedergeben, das nicht nur mit der Lehre Jesu, sondern auch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar ist, weil es die Würde des Menschen im Sinne einer selbstverantwortlichen Person, die sich frei für Gut und Böse entscheiden kann.

Bemerkenswerterweise hat darauf ausgerechnet der Weltanschauungsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Dr. Wolfgang Behnk, in seiner umfangreichen Dissertation aufmerksam gemacht, die den Titel trägt: „Die Willenslehre und das Christuszeugnis bei Luther und ihre Interpretation durch die neuere Lutherforschung“ (erschienen 1982 in der Reihe „Europäische Hochschulschriften“). Er analysiert hierbei Luthers Schrift „Gegen den freien Willen“ und weist nach, dass Luther die Freiheit des Menschen, sich für oder gegen Gott zu entscheiden „als theologisch völlig unhaltbar zurückzuweisen“ sucht (S.329). Weiter konstatiert Behnk: „Der menschliche Wille, so Luther, kann unmöglich in irgendeiner Hinsicht frei wirksam werden, wenn Gottes Wille alle Wirksamkeit sich selbst allein vorbehält und folglich auch alles menschliche Wollen in diese einbezieht“ (S.333). „… Der Wille des Menschen erscheint … auch dem Bösen gegenüber völlig entscheidungsunfähig“, der Mensch wird zum „Objekt von über ihn verfügender metaphysischer Gewalten“ (S.338) – „eben Gottes oder Satans -, welche über ihn totale Verfügungsgewalt haben, so dass er sich deren Wollen nicht entziehen kann“ (S.339). Kein Wunder, dass der – inzwischen zum Kirchenrat avancierte – Autor schließlich vermerkt, dass Luthers Lehre „äußerst gefährlich“ sei (S.344). „… Pointiert gesagt, sieht es so aus, als ob es allein an Gott und in keiner Weise an uns liegt, ob wir unehrenhafte, unbrauchbare, schlechte, der Vernichtung anheimgestellte ‘Gefäße’ sind oder nicht.“ (S.351).

Am Ende seiner Arbeit stellt Behnk unmissverständlich klar, dass „Luthers Willenslehre auch gerade heute noch theologisch aktuell und ökumenisch relevant“ (S.398) und, was entscheidend ist, „letztlich verbindlich“ (S.397) sei.

3.3 Offensichtlich unvereinbar mit den Lehren Jesu ist auch die Lehre Luthers und ihre in der evangelischen Kirche praktizierte Anerkennung, wonach der Glaube allein genüge … Dies wurde bereits ausführlich in der Klagebegründung dargelegt, worauf Bezug genommen wird.

Ergänzend sei auf eine Aussage Dietrich Bonhoeffers verwiesen: „Billige Gnade ist der Todfeind unserer Kirche. Gnade als Schleuderware… Teuer ist diese Gnade, die in die Nachfolge ruft. Gnade ist sie, weil sie in die Nachfolge Jesu Christi ruft…“

4. Das Etikett „christlich“ als Türöffner

Das Verwaltungsgericht Freiburg meint zu Unrecht, dass die vielfältigen Privilegien und milliardenschweren Förderungsmaßnahmen, die die Kirche von Seiten des Staates erfährt, nichts mit dem Etikett „christlich“ zu tun hätten, sondern „vor allem auf deren verfassungsrechtlich verankerte Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts“ beruhen würden.

Wenn das so wäre, würden auch andere Religionsgemeinschaften, die den Körperschaftstatus besitzen (z.B. die Zeugen Jehovas) des staatlichen Geldsegens teilhaftig werden.

Dass Finanzierungsmittel nicht an den Körperschaftstatus gebunden sind, hat vor Jahren auch bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt: „Einen Automatismus zwischen dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatlichen Vergünstigungen … gibt es nicht.“ (BVerfGE 102, 396)

Die Einführung des Körperschaftstatus war im übrigen von vornherein auf die Kirchen zugeschnitten. Sie waren sowohl in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 als auch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 von vornherein als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt, während andere Religionsgemeinschaften diesen Status nur als Möglichkeit in Aussicht gestellt bekamen. Die Stellung der Kirchen war auch insofern von vornherein privilegiert. Sie erhielten dieses Privileg, weil seinerzeit fast alle Deutschen gleichzeitig Kirchenmitglieder waren. Inzwischen haben die Kirchen Millionen von Gläubigen verloren. 40 % der Steuerzahler haben mit den Kirchen überhaupt nichts mehr zu tun, müssen aber dennoch zuschauen, wie der Staat mit ihren Steuergeldern Bischöfe und anderes Kirchenpersonal bezahlt, Pfarrerausbildung und kirchliche Einrichtungen finanziert. Er würde dies selbstverständlich nicht tun, wenn er nicht davon ausginge, dass es sich um „christliche“ Bischöfe und „christliche“ Einrichtungen handeln würde.

Da dies, wie bereits mehrfach dargelegt, nicht zutrifft, führt die Verwendung des Etiketts „christlich“ im Ergebnis zu einer Art Subventionsbetrug.

5. Zur Rechtsverletzung der Kläger

Auch in diesem Punkt macht es sich das Verwaltungsgericht Freiburg zu leicht, indem es eine Rechtsverletzung der Kläger mit der Bemerkung abtut, sie sei „nicht ersichtlich, ohne auf die ausführlichen Darlegungen der Klagebegründung einzugehen.

5.1 Die Erlangung staatlicher Subventionen unter falschen Voraussetzungen begünstigt nicht nur die Kirche, sondern beeinträchtigt zugleich ihre religiösen Konkurrenten in ihrer religiösen Entfaltungsfreiheit, die Art.4 GG garantiert.

„Unter der Geltung des Grundgesetzes ist der Grundrechtschutz nicht auf Eingriffe im herkömmlichen Sinne begrenzt, sondern auf faktische und mittelbare Beeinträchtigungen ausgedehnt worden.“ (BVerfGE 105, 303)

Solche Beeinträchtigungen wurden in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem in Wettbewerbsverhältnissen und bei Subventionen bedeutsam, die auf die Konkurrenzverhältnisse einwirkten. Das dort betroffene Grundrecht war die Berufsfreiheit aus Art.12 GG, die zwar nicht vor Konkurrenz schützt, aber beeinträchtigt wird, wenn eine Wettbewerbsveränderung und Konkurrenznachteile „im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel“ stehen. (BVerfG vom 17.8.2004, NJW 2005, 274)

Dabei geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit „das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich der individuellen Leistung und Existenzerhaltung konkretisiert“.

Nichts anderes gilt für das Grundrecht aus Art.4 GG, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit im religiösen Bereich garantiert. Geschützt wird „sowohl die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben als auch die äußere Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten“ (BVerfGE 69, 33 f.; 32, 106).

Ähnlich wie bei einem Unternehmer der Schutzbereich der Berufsfreiheit aus Art.12 Abs.1 GG berührt wird und gegebenenfalls verletzt sein kann, wenn der Staat dem Konkurrenten durch Subventionen einen Vorteil im Wettbewerb verschafft, kommt im Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften eine Beeinträchtigung und möglicherweise eine Verletzung des Grundrechts aus Art.4 in Betracht, wenn bestimmte Religionsgemeinschaften eine besondere staatliche Förderung erfahren, die anderen vorenthalten wird. Letztere haben im „Wettbewerb der Religionen“ von vornherein eine schlechtere Position. Zwar garantiert Art.4 GG ebenso wenig wie Art.12 GG den Schutz vor Konkurrenz. Das hinderte jedoch im Fall des Art.12 GG das Bundesverfassungsgericht nicht daran, den Schutzbereich dieses Grundrechts dann als beeinträchtigt anzusehen, wenn sich die Rahmenbedingungen der Berufsausübung durch Maßnahmen änderten, die „in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben“ (BVerfGE 110, 288). Auf Art.4 GG übertragen bedeutet dies: Die staatliche Subventionierung der Kirchen gehört zu den vom Staat geschaffenen Rahmenbedingungen der Religionsausübung und berührt deshalb den Schutzbereich des Art.4 GG.

5.2 Art.4 GG garantiert in Abs.1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, in Abs.2 das Recht der ungestörten Religionsausübung. Beide Absätze des Art.4 GG enthalten ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht (BVerfG, st.RSpr. zuletzt Band 108, S.297). Dieses Grundrecht umfasst die Abhaltung von Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen jeglicher Art, die Werbung für die religiöse Lehre, karitative Betätigungen und die Einwirkung auf Politik und Gesellschaft im Sinne der religiösen Lehre der jeweiligen Religionsgesellschaft.

Zur Entfaltung dieser durch Art.4 GG garantierten Aktivitäten sind auch finanzielle Mittel erforderlich. Diese finanzielle Seite der Religionsausübung wird berührt, wenn der Staat Leistungen an die Kirchen erbringt. Stellt er diesen umfangreiche Mittel zur Verfügung, während andere nichts erhalten, handelt es sich um Nachteile der nicht geförderten religiösen Konkurrenten, die sich als faktische Eingriffe in deren religiöse Entfaltungsfreiheit erweisen. Kirchen, denen das gesamte Führungspersonal, die Ausbildung des theologischen Nachwuchses und ein Großteil der Seelsorge bezahlt wird (wie es beispielsweise aufgrund des oben zitierten Bayerischen Konkordats geschieht) und die zusätzlich Steuerbefreiungen in Milliardenhöhe erhalten, können sich in Gesellschaft und Politik in einer Weise präsentieren, die religiösen Konkurrenten den Atem nimmt. Sie verfügen über Werbebudgets in dreistelliger Millionenhöhe, finanzieren Filme, Kirchenfunksendungen, Tagungen und können sich sogar „Weltanschauungs- und Sektenbeauftragte“ leisten, die landesweite Kampagnen gegen neue religiöse Bewegungen durchführen. All dies führt nicht nur zu gefühlten, sondern zu tatsächlichen Beeinträchtigungen religiöser Minderheiten und ihrer Anhänger, wie beispielsweise der Kläger, die keinerlei Förderung erhalten. Sie können deshalb verlangen, dass die Förderungen der Kirche nicht unter falschen Voraussetzungen erfolgt, denn eine rechtswidrige Förderung verletzt das Grundrecht der Kläger auf deren religiöse Entfaltungsfreiheit gem. Art.4 GG.

6. Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung

Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg können die Kläger von den Kirchen die Unterlassung der Selbstbezeichnung „christlich“ auch deshalb verlangen, weil das Persönlichkeitsbild Jesu Christi verletzt wird, wenn sich jemand auf seinen Namen beruft, obwohl er mit dem in den Evangelien beschriebenen Jesus von Nazareth nichts gemein hat.

Die geistige Verwandtschaft zwischen den Klägern und Jesus Christus, auf die sich die Kläger berufen, ist insoweit durchaus auch von rechtlicher Bedeutung. Jesus von Nazareth ist nicht irgendeine Persönlichkeit, zu deren postmortalem Schutz nur leibliche Verwandte berechtigt wären, weil ihre leibliche Verwandtschaft die Nähe zum Verstorbenen beweist. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Jesus von Nazareth um eine geistige Gestalt, die über die Jahrtausende hinweg bis in die Gegenwart fortlebt und deren Persönlichkeitsbild sich aus den Evangelien ergibt. Nach Seinen eigenen Worten ist jeder Sein Bruder und Seine Schwester, der das tut, was Er lehrt. („Denn wer den Willen Meines Vaters tut, der in den Himmeln ist, der ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.“ Mt.12,50) Das übersteigt die Verwandtschaftsverhältnisse „nach den maßgeblichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs“, auf die das Verwaltungsgericht abstellt. Deshalb können diese Bestimmungen auch keine Eingrenzung der Aktivlegitimation für den Schutz des Persönlichkeitsbildes Jesu Christi darstellen.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
in allen Kulturen weltweit

Download: Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers – 19.02.2010.pdf [26 KB]

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Druckbare Version

Church Before the Courts

Free Christians for the Christ of the Sermon on the Mount in All Cultures Worldwide Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld, Germany

Press Release Feb. 14 ,2010

Church Before the Courts

“Apparently, No One Disputes Anymore

That the Church Is Unchristian”

May the Church continue to call itself “Christian”? This question was the focal point of a trial on Feb. 10, 2010 in Freiburg in Breisgau. Six plaintiffs, Free Christians for the Christ of the Sermon on the Mount, wanted to have Archbishop Robert Zollitsch, the President of the German Bishops’ Conference, enjoined from doing this. That this was not achieved in the first instance before the Administrative Court of Freiburg was no surprise to the plaintiffs: “We won,” commented Dr. Gert-Joachim Hetzel on the  result as legal spokesman for the Free Christians. “This is a historic day. For hundreds of years, the Church had people, who did not share their faith, indicted, tortured and  killed in the name of Christ. Now, for the first time, it has to answer before the court.

And during the trial, no one disputed the fact that until the present time, the Catholic Church is considerably burdened with crime and can therefore only be declared unchristian. ”

The plaintiffs not only pointed out the Church’s crimes in the past, but also the sexual crimes by priests in the present, as well as, among other things, the ominous doctrine of “eternal damnation,” under which countless people suffer until today. However, in the judges’ opinion, the plaintiffs lacked the so-called “right of action.” They could not prove that they are entitled, in the name of Jesus Christ, to defend his reputation against the fraudulent labeling practiced by the Church.

The plaintiffs countered this by saying that according to the doctrine of the churches, through baptism already as infants they had become a part of the “mystical body of Christ,” namely, of the Church. According to Hetzel, “That’s as close a blood relation as you can get.” He continued that if the court, however, considers this church doctrine false, then it must intervene all the more now, because then it would have been determined that for 1500 years, mankind has been led astray by a “false magic” and the name of Jesus, the Christ, is being trampled underfoot.

Prior to the trial, the judges refused to provide information on their denominational affiliation. It has not yet been determined whether the plaintiffs will appeal. On March 16, 2010, the Lutheran Church will also stand before the courts in Hannover. It was also charged to no longer call itself “Christian.”

More information: www.christus-oder-kirche.de, telephone +49 (0)9391-50 42 13

Church Before the courts

Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg – Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit

Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 1.2.2010

Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg -Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand

Der Schutz des Verbrauchers im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland eingehend geregelt. Niemand soll durch falsche oder irreführende Angaben getäuscht und hinters Licht geführt oder geschädigt werden. So kann durch die Gerichte beispielsweise untersagt werden, irreführende oder missbräuchliche Angaben im Rechtsverkehr zu unterlassen.

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob ein ähnlicher Schutz des Bürgers im Bereich der Religion nicht wünschenswert wäre.

Einen Vorstoß in diese Richtung haben jetzt einige Bürger, die sich Freie Christen für den Christus der Bergpredigt nennen, in Richtung auf die Marktführer im religiösen Bereich unternommen. Sie haben analog den Verbraucherschutzvorschriften die katholische Kirche abgemahnt, den Gebrauch des Begriffs „christlich“ für ihre Konfession zu unterlassen.

Nachdem die katholische Kirche dieser Aufforderung nicht nachkam, erhoben sie Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dort wird am 10. Februar 2010 über diese Klage verhandelt.

Die Kläger, unter ihnen ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, weisen nach, dass die römisch-katholische Dogmatik mit der Person und der Lehre des Jesus von Nazareth, wie sie in den Evangelien überliefert ist, nichts zu tun hat, sondern weitgehend dazu konträr ist.

Die katholische Kirche hat die Argumente der Kläger nicht widerlegt. Sie vertraut darauf, dass der von den Klägern beanstandete Etikettenschwindel und die damit verbundene Irreführung der Bürger von den Freiburger Richtern nicht beanstandet wird. Es wäre in der Tat das erste Verfahren eines effektiven Schutzes des Bürgers vor religiösem Etikettenschwindel.

Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, für die Bürger und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtssuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubensbekenntnis der katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.

Nähere Informationen: www:christus-oder-kirche.de Telefon 09391-50 42 13

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen

weltweit – Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 27.1.2010

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim

Mit Beschluss vom 20.1.2010 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab, mit der verlangt wurde, dass bei wichtigen Prozessen gegen die katholische Kirche die Richter auf Anfrage mitteilen, ob sie selbst dieser Kirche angehören.

Diese Information forderten 6 Kläger vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts Freiburg Jens Michaelis sowie der Richterin Kraft-Lange und dem Richter Wiestler. Diese Richter sollten nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter „christlich“ zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in denEvangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.

Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: „Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig.“

Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“ Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt.

Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: „Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Die berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Die Kläger müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke.“

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13

Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit

Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld


Pressemitteilung 29.12.2009

Im Freiburger Kirchenprozess:

Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit

Ist ein katholischer Richter in der Lage, unbefangen über die Frage zu urteilen, ob seine

Kirche sich weiterhin „christlich“ nennen darf? Kann man sich vorstellen, dass er zugibt, ei-

ner unchristlichen Konfession anzugehören? Diese Frage schlägt derzeit am Verwaltungs-

gericht Freiburg Wellen. Den bisherigen Stand ihres aufsehenerregenden Verfahrens ge-

gen Erzbischof Zollitsch stellten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in al-

len Kulturen weltweit rechtzeitig zum Jahresende in einer Broschüre zusammen.

Gleich zu Beginn des Verfahrens hatten die Freien Christen die zuständigen Richter nach

ihrer Konfession gefragt. Obwohl jeder Bürger diese Frage auf seiner Lohnsteuerkarte zu

beantworten hat, weigerten sich Präsident Michaelis, Richterin Kraft-Lange und Richter

Wiestler, ihr Glaubensbekenntnis anzugeben. Die Kläger lehnten daraufhin die konfessio-

nellen Geheimniskrämer wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Denn es sei offensicht-

lich, dass es hier um eine „Existenzfrage“ einer Organisation gehe, der die Richter mögli-

cherweise angehören.

Befangenheitsanträge sind in Gerichtsverfahren keine Seltenheit, doch die Verwaltungs-

richter weigerten sich rundweg, den Befangenheitsantrag überhaupt zu prüfen, schmetter-

ten ihn statt dessen einfach als unzulässig ab. „Das war eine richterliche Willkürentschei-

dung“, so Anwalt und Mitkläger Dr. Christian Sailer. Die Kläger lehnten deshalb die Richter

ein zweites Mal ab – dieses Mal, weil sie sich geweigert hatten, die Besorgnisse einer Be-

fangenheit überhaupt zu prüfen. „Solche Besorgnisse sind nach herrschender Rechtspre-

chung unter anderem auch dann berechtigt, wenn Richter grobe Verfahrensverstöße be-

gehen“, so Dr. Sailer. Dies sei hier geschehen. „Die Vorgehensweise des Gerichts“ sei mit

einer „seriösen Prozessleitung nicht mehr vereinbar.“

Die Befangenheitsanträge seien nicht zuletzt deshalb gestellt worden, weil die Freien

Christen den Richtern einen „Gewissenskonflikt“ ersparen wollten: „Das Dilemma, … zwi-

schen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtstaats wählen zu

müssen.Denn in katholischen Dogmen und im Katechismus sei festgelegt, dass auch

Laien in jeder Lebenslage den Erwartungen ihrer Kirche den Vorzug vor der Rechtsord-

nung zu geben hätten.

Nach dieser brisanten Vorgeschichte darf man auf die mündliche Verhandlung gespannt

sein, die auf den 10. Februar 2010 um 14.30 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg, Habs-

burger Straße 103, 5.OG, Sitzungssaal VII, Zimmer 528) angesetzt wurde. Die bisherigen

Schriftsätze sind in der Broschüre „Christus Ja Kirche Nein“ nachzulesen. Die Broschüre

ist kostenlos zu beziehen unter info@christus-oder-kirche.de. Sie enthält auch die Klage

gegen die lutherische Kirche unter Bischöfin Margot Käßmann, für die bis zur Stunde noch

kein Verhandlungstermin feststeht.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13

Das Aktuellste aus den Prozessen …..

StartseiteDas Aktuellste

aus den Prozessen …

gegen die römisch-katholische Kirche

Am 26.11.2009 verwirft die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Michaelis, durch die Richterin am Verwaltungsgericht Kraft-Lange und den Richter am Verwaltungsgericht Wiestler durch Beschluss das Ablehnungsgesuch als unzulässig.

Die Kammer entscheidet selbst über ihre eigene Befangenheit, weil die von den Klägern angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Befangenheit rechtfertigen könnten. Grundsätzlich sei von der inneren Unabhängigkeit des Richters auszugehen. Es sei nicht erkennbar, dass dies im vorliegenden Fall nicht gewährleistet sei. Die Entscheidung der Kammer sei unanfechtbar.

Gleichzeitig mit dieser Entscheidung wird der Termin zur mündlichen Verhandlung des Verfahrens bestimmt auf Mittwoch, den 16.12.2009, 11.30 Uhr.

Schriftsatz vom 2.12.2009 [mehr ...]

Schriftsatz vom 3.12.2009
[mehr ...]

gegen die Evangelisch-Lutherische Kirche

Die beklagte Hannoversche Landeskirche hat bis heute (1.12.2009) beim Gericht nur die Abweisung der Klage beantragt, ohne auf die ausführliche Klagebegründung mit einem Wort einzugehen.

Der Klägervertreter hat deshalb folgenden Schriftsatz an das Gericht gerichtet:

Schriftsatz vom 21.11.2009 [mehr ...]

Die Reaktion:

noch keine (5.12.2009)

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„Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten.“

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die deutschen Staatskirchenkonzerne auf, den Jahrhunderte langen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie dürfen sich gerne katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich. Denn ihre Lehre und ihr Tun haben mit Jesus, dem Christus, nichts zu tun.

 

Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im Herbst 2009 Klage:

Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert. Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an der Spitze.

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Und: Helfen Sie mit, die Klage bekannt zu machen!

Die Frage der Kläger nach dem Glaubensbekenntnis der Richter beantwortete der Berichterstatter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg mit einem Satz:

 

„Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten.“

Die Anwälte der Kläger richteten daraufhin folgenden Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

23. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

 

I.

Der Berichterstatter teilt mit, dass das Erkennende Gericht die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der Richter nicht beantworten will. Offenbar muss diese Tatsache, die jeder Arbeitnehmer, auch jeder Richter in seiner Lohnsteuerkarte offenlegen muss, den Rechtssuchenden verschwiegen werden. Da stellt sich doch die Frage nach dem „warum“?

Könnte es sein, dass sich jemand schämt, zahlendes Mitglied einer Organisation zu sein, deren Verbrechen in der Vergangenheit der vielfach preisgekrönte Autor Karl-Heinz Deschner in seinem vielbändigen Werk so ausführlich beschreibt und die heute durch ihre Kinderschänderverbrecher weltweit für Aufsehen sorgt?
Oder befürchtet jemand Repressalien von der Organisation, zu deren Glauben er sich bekannt hat?
Oder fühlt man sich zu der Vorgehensweise durch das abgebene Glaubensbekenntnis verpflichtet?
Aber wie steht es dann mit dem Eid, den die Richter auf die Verfassung geschworen haben, die Sie zur Unparteilichkeit verpflichtet und keine geheimen Vorbehalte duldet?

Es muss sich um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt der Richter handeln. Keiner von ihnen hätte wohl ein Problem damit, im Falle eines Verfahrens zwischen den Fußballvereinen Bayern München und SC Freiburg um Namensrechte seine Mitgliedschaft beim SC Freiburg offenzulegen und die Besorgnis seiner Befangenheit zu bejahen oder mindestens zur Diskussion zu stellen. Doch im vorliegenden Fall scheint dies nicht so einfach zu sein.

Um den zur Entscheidung berufenen Richtern entgegenzukommen und ihnen den Gewissenskonflikt zwischen den mit der Drohung der ewigen Verdammnis unterlegten Forderungen des Glaubens, zu dem sie sich bekennen, und dem Rechtsstaatgebot, dem sie durch ihren Diensteid verpflichtet sind, zu ersparen, lehnen die Kläger sie wegen

Besorgnis der Befangenheit

ab.

Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich für jeden vernünftigen Rechtssuchenden aus der dargestellten Konfliktsituation zwischen der Kirchenbindung und dem Rechtstaatsgebot. Im schlimmsten Fall erkennt der betroffene Richter, der meist schon vom Säuglingsalter an der Indoktrination seines von ihm bekannten Glaubens unterliegt, seine eigene Befangenheit selbst gar nicht mehr.

Das Glaubensbekenntnis der Richter können die Kläger nicht glaubhaft machen. Das Verhalten des Gerichts lässt aber keinen anderen Schluss zu, als dass die Richter sich dort zu einem Glauben bekennen, der eine Entscheidung zum Nachteil der Kläger verlangt. Das Schweigen kann also in diesem Fall, wo es um die fundamentale Frage des Etikettenschwindels der römisch-katholischen Kirche geht (und parallel dazu in einem anderen Verfahren gegen die Lutherkirche) nur als weiterer Grund zur Besorgnis der Voreingenommenheit betrachtet werden.

Dass es sich dabei nicht um rein theoretische Überlegungen handelt, zeigen die Erfahrungen der Unterzeichner mit Organen der Justiz im Raum Würzburg. Dort wurde ein Kirchenaussteiger von einem Staatsanwalt mit kirchlichem Glaubensbekenntnis angeklagt und von ebensolchen Richtern wegen Beleidigung verurteilt, weil er eine Person mit römisch-katholischem Glaubensbekenntnis als Inquisitionshelfer bezeichnet hatte, die seinen Glauben öffentlich beschimpft hatte.

Jeder unvoreingenommene Bürger wird dies als absurd empfinden: Wer jemanden als Helfer der Inquisition – heutiger Name Glaubenskongregation – bezeichnet, wird verfolgt und bestraft. Wer Vorsitzender der Inquisition – heutiger Name Glaubenskongregation – ist, wird Papst, so wie Joseph Ratzinger, und von den gleichen bejubelt.

Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und konfessionellem Glaubensbekenntnis kann also nicht nur zum Verlust des Rechtes, sondern sogar zum Verlust der Vernunft führen.

II.

Die Kläger halten das vorliegende Verfahren nicht für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid geeignet.

III.

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, die ihre Löschung aus den Taufregistern der römisch-katholischen Staatskirche verlangt haben, haben wiederholt die Antwort bekommen, die auch schon in der Klage als offizielle Position der römisch-katholischen Kirche dargestellt wurde, dass es sich bei der Taufe um ein untilgbares Prägemal handle. Dabei wird auf CIC can. 849 verwiesen.

Die Kläger Nr.3 und Nr.6 sind unmittelbare Opfer dieses „ewigen“ Mals, das ihnen die römisch-katholische Kirche nur aufbrennen konnte, weil sie die Eltern über ihre unchristliche Lehre mit dem Wort „christlich“ arglistig getäuscht hat. Dieser Makel soll nach dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche den Opfern bis in alle Ewigkeit anhaften. Im Klartext heißt das: Das Opfer kann zwar seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklären, aber das hilft ihm nicht. Die römisch-katholisch Kirche läßt keinen mehr frei, den sie einmal mit dem falschen Etikett „christlich“ eingefangen hat. Und so sind auch die Kläger in diesen Teufelskreis geraten: Sie sind auf ewig verdammt, in dieser Institution zu sein, und auf ewig verdammt (… der sei verflucht), weil sie die unchristliche Dogmenlehre dieser Institution nicht glauben. Sie sind also jetzt auf alle Ewigkeit an diese Lehre gebunden, die bekanntlich Ursache schwerer ekklesiogener Neurosen ist.

Diese Lehre ist unchristlich, weil sie die Bergpredigt faktisch außer Kraft gesetzt hat. Damit stellt sie sich gegen die Bergpredigt, die zentrale Lehre des Jesus, des Christus, ist also unchristlich. Und damit ihr Etikettenschwindel nicht sogleich auffliegt, hat die römisch-katholische Kirche über Jahrtausende alle Menschen und Volksgruppen umgebracht, die nach den christlichen Lehren der Bergpredigt leben wollten, Markioniten, Manichäer, Katharer, Bogumilen, Anhänger Savonarolas, und viele mehr.

Zusammengefasst heißt das aus der Sicht der römisch-katholischen Kirche: „Die Lehre des Jesus, des Christus, die Bergpredigt, ist nicht lebbar, das beweisen wir, indem wir dafür sorgen, dass alle, die es tun, verleumdet, diskriminiert, mundtot gemacht oder umgebracht werden, soweit, wie es die politische Lage gerade erlaubt“.

Die Infamie besteht aber darin, dass man den Menschen vorspiegelt, man handle im Namen dessen, dessen Lehre und Nachfolger man auf brutalste Weise bekämpft.

Aus Sicht der Opfer, zu denen die Kläger gehören, die Kläger Nr.3 und Nr.6 besonders durch das von der römisch-katholischen Kirche verpasste Prägemal, ist der katholischen Kirche all dies nur wegen des Missbrauchs des Namens Christi möglich . Es ist höchste Zeit, dass ihr dies untersagt wird.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg – 23.11.2009.pdf [62 KB]

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Dann kann sich auch der Teufel christlich nennen!

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die deutschen Staatskirchenkonzerne auf, den Jahrhunderte langen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie dürfen sich gerne katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich. Denn ihre Lehre und ihr Tun haben mit Jesus, dem Christus, nichts zu tun.

Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im Herbst 2009 Klage:

Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert. Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an der Spitze.

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Und: Helfen Sie mit, die Klage bekannt zu machen!

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

Auf die Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erwiderte die beklagte römisch-katholische Kirche mit dem Antrag, die Klage abzuweisen.

Den Klägern stünde das Recht, die Beklagte zu verklagen, nicht zu. Die Gerichte hätten keine Befugnis, darüber zu urteilen, ob die Beklagte sich christlich nennen darf oder nicht , das sei eine innere Angelegenheit der katholischen Kirche, für die das staatliche Gericht nicht zuständig sei.

Auf die von den Klägern vorgetragenen Tatsachen geht die Beklagte gar nicht ein und erklärt, sie werde „zu den religiösen und theologischen Fragestellungen, die von den Klägern aufgeworfen werden, keine Stellungnahme abgeben“. Die Beklagte verweist darauf, dass die Bezeichnung „römisch-katholisch“ geschützt ist und betont: „Der Begriff ‘christlich’ ist nicht geschützt“.

Die Kläger haben daraufhin mit folgendem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg geantwortet:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

10. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

In seinem Schriftsatz vom 27.10.2009 gibt der Beklagtenvertreter zu erkennen, dass er die Klageschrift nicht verstanden hat. Die Kläger haben sowohl in der Abmahnung als auch in der Klage wiederholt klargestellt, dass sie der Beklagten weder ihre Lehre, noch ihre Taten, noch ihre Untaten streitig machen. Sie kann ihre „innerbetrieblichen“ Angelegenheiten regeln wie sie will, und sie kann sich nennen, wie sie will, aber nicht christlich.

Die Kläger wenden sich dagegen, dass die Beklagte sich als „christlich“ bezeichnet, obwohl weder das, was sie in die Öffentlichkeit verbreitet, noch das, was sie in der Gesellschaft tut, christlich ist. Sie begeht mit diesem Wort Etikettenschwindel zur Irreführung der Bürger und zur Erlangung von ungeheueren staatlichen Subventionen unter Missbrauch ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Ihr gesamtes soziales Auftreten in Gesellschaft und Staat erfolgt unter diesem falschen Etikett. Mit dem innerkirchlichen Autonomiebereich hat all dies nichts zu tun, wie die Kläger bereits in der Klage dargelegt haben.

Auf Seite drei des Schriftsatzes vom 27.10.2009 erklärt der Beklagtenvertreter die Position der Beklagten mit erstaunlicher Offenheit, wenn er schreibt:

„Der Begriff „christlich“ ist nicht geschützt.“

Die Beklagte bringt damit zum Ausdruck, dass jeder den Begriff „christlich“ verwenden kann, ohne Rücksicht auf seine wahren Absichten und Verhaltensweisen. Die römisch-katholische Kirche will dem Gericht offenbar signalisieren, dass sie sich das Recht, den Namen des Jesus, des Christus, der für eine Hoheitslehre und ein Leben von höchster Ethik und Moral steht, zu missbrauchen, von Niemandem streitig machen lässt. Denn, wenn der Name „christlich“ nicht geschützt ist, kann jeder mit dem Namen Christus Schindluder treiben, also auch die römisch-katholische Kirche.

Die Beklagte macht nicht einmal den Versuch, zu rechtfertigen, inwieweit sie zu Recht das Etikett „christlich“ beansprucht. Sie zieht sich auf die Position zurück, den Namen genauso missbrauchen zu dürfen, wie jeder Beliebige andere.

Wenn jeder sich christlich nennen kann, dann durfte sich Hitler christlich nennen, der ein Massenmörder war, Mussolini und Franco durften sich christlich nennen. Luther, auf den sich der Massenmörder Hitler bei seinem Vernichtungs-Feldzug gegen die Juden berief, und der selbst zum Morden, Stechen, Plündern, Anzünden und Totschlagen aufrief, durfte sich christlich nennen.

Jeder Kinderschänderverbrecher, perverse Mörder, Sadist, Schlächter, Sittenstrolch, Völkermörder, Kriegstreiber, Sklavenhalter, Ausbeuter, Lügner, Betrüger, Räuber, Umweltzerstörer, Heuchler, Tierquäler, Folterknecht, bis hinunter in die tiefsten Niederungen der Abartigkeiten, darf sich christlich nennen.

Wenn sich jeder christlich nennen kann, kann sich auch der Teufel christlich nennen. Wer kann dann beweisen, dass die römisch-katholische Kirche nicht der Teufel ist, wie es Luther vom Papst behauptete?

Jesus sagte: An ihren Früchten könnt ihr sie erkennen. Woran kann man die Beklagte erkennen? Wie heißen die Früchte der römisch-katholischen Kirche? Welche Früchte kann sie uns vorweisen? Vor allem dann, wenn man Autoren wie Karlheinz Deschner, Horst Hermann, Avro Manhattan, Hubertus Mynarek, Gert von Paczensky, Vladimir Dedijer und viele viele andere liest und die Tagesnachrichten aufmerksam verfolgt?

Niemand kann heute mehr bestreiten, dass die römisch-katholische Kirche unter Missbrauch des Namens „christlich“ und des Kreuzes über Jahrtausende hinweg bis in die heutige Zeit gemordet, geplündert, geraubt und unsägliches Leid über ganze Kontinente gebracht hat. Millionen und Abermillionen Menschen wurden von der römisch-katholischen Kirche unter dem Namen „christlich“ umgebracht in den Kreuzzügen, in der Inquisition, in den Hexenverfolgungen und den Judenmorden, bei der Ausrottung ganzer Völker in Mittelamerika, bei der Kolonialisierung Afrikas, in der Sklavenhaltung, um nur einige der historischen Barbareien der römisch-katholischen Kirche zu nennen.

Karlheinz Deschner schreibt teils wörtlich, teils sinngemäß:

„Die Machthaber der römisch-katholischen Kirche, die Päpste also, ließen weite Teile der Erde mit einer nie zuvor dagewesenen Blutspur unvorstellbaren Ausmaßes überziehen.

Die grausamsten Verbrechen, zu denen nur die allerperversesten Verbrecher überhaupt fähig sind, wurden von den Priestern der römisch-katholischen Kirche gebilligt, begangen, befohlen und von ihren der römisch-katholischen Kirche und den Päpsten hörigen Anhängern ausgeführt.

Über Jahrhunderte hinweg war es ein Morden, Brennen, Kreuzigen und Foltern; über die Jahrhunderte hinweg ein Verstümmeln, Erschlagen, Abstechen und Schlitzen, ein Abhacken von Händen und Füßen, ein Ausdärmen bei lebendigem Leib; über die Jahrhunderte hinweg ein Rädern und Krummschließen, ein Köpfe-Abschlagen und Aufspießen, ein Abschneiden von Ohren, Lippen und Brüsten, ein Ausstechen und Rausreißen von Augen und Zungen, bei Lebendigen und Toten, ein Vierteilen und Pfählen, ein Zersägen und Hängen, ein Quälen mit glühenden Eisen, und anderen allerschlimmsten Qualen, wie es nur kranken Gehirnen entspringen oder Teufel sich ausdenken können.

Über die Jahrhunderte hinweg ein Verhungernlassen, ein In-Verliese-Angekettet-Wegsperren, ein Auf-dem-Scheiterhaufen-lebendig-verbrennen-Lassen, ein Ersäufen und Erdrosseln, ein Versklaven, ein Aberkennen aller persönlichen Rechte – alles ohne Unterlass, millionenfach und viele Jahrhunderte lang.

Säuglinge, Kinder, Frauen, Männer, Greise, Kranke, Behinderte, alle ohne Erbarmen hingemordet zur angeblichen Ehre Gottes und Machtvergrößerung der römisch-katholischen Kirche.

Die Güter und der Besitz der Ermordeten wurden oft sogleich der Kirche einverleibt. Ganze Familien wurden wegen geringer Vergehen, oftmals nur durch bloße Verleumdungen, bis in die dritte, vierte Generation durch Sippenhaft versklavt und zugrunde gerichtet.“

Wer es nicht glaubt, der lese selbst nach, bei K.H. Deschner, „Kirche des Unheils“, „Opus Diaboli“, „Memento!“, bei Horst Hermann, und vielen anderen.

Nur einige ganz wenige Zahlen:

- Kreuzzüge: Der Aufruf Papst Urbans II. vom 27. November 1095 hatte mehr als eine Million Menschen auf entsetzliche Weise zu Tode gebracht. Urban wurde am 14.7.1881 „selig“ gesprochen. Dies war nur einer von 7 Kreuzzügen, deren Opfer auf 22 Millionen Menschen geschätzt werden.

- Die Zahl der Opfer des kirchlichen Hexenwahns, dessen Ausläufer bis ins 19. Jahrhundert reichten, wird auf mindestens 40.000 bis 80.000 Menschen geschätzt.

- Die Zahl der Opfer der Inquisition wird auf bis zu 9 Millionen geschätzt.

- Die Eroberung Amerikas kostete in 150 Jahren überwiegend durch Katholiken rund 100 Millionen Menschen das Leben. Der katholische Theologe Leonardo Boff nennt die Eroberung Amerikas den größten Völkermord aller Zeiten.

- Sklavenhandel, dem bis zum 19. Jahrhundert 13 Millionen Afrikaner zum Opfer fielen, wurde von der römisch-katholischen Kirche befürwortet und selbst betrieben. Der Vatikan war einer der letzten europäischen Staaten, der erst 1838 die Sklaverei abschaffte.

- Besonders niederträchtig und rücksichtslos ist die römisch-katholische Kirche immer gegen Urchristen vorgegangen, die den Verbrechen des Priesterkultes ein Leben nach den Zehn Geboten und der Bergpredigt des Jesus, des Christus, entgegengesetzt haben. Diese wurden brutal verfolgt, gefoltert, gequält und ermordet , seien es die Markioniten, die Paulikianer, die Manichäer, die Katharer oder Albigenser, die Bogumilen, die Anhänger von Savonarola, die Waldenser, Hussiten und andere. An allen vollzog die römisch-katholische Kirche ihren dogmatischen Auftrag des Ausmerzens.

Wer jetzt sagt, das liegt alles lange zurück, der kennt die römisch-katholische Kirche nicht, denn dieser Ausmerzungsauftrag gilt heute noch und wird von der römisch-katholischen Kirche soweit ernst genommen, wie es die gegenwärtigen Verhältnisse in den einzelnen Staaten zulassen. Der Ausmerzungsauftrag steht eindeutig in den Lehrvorschriften der römisch-katholischen Kirche bei Neuner-Roos im offiziellen Lehrbuch „Der Glaube der Kirche“ unter Randnummer 382.

Auch die Inquisition ist lebendig wie eh und je. Für die perversen Verbrecher, die die Inquisition durchführten, und die Der Spiegel am 1.6.1998 als Vorläufer von Gestapo, Stasi und KGB bezeichnete, fand Josef Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst folgende lobende Worte: „Wir versuchen heute das, was nach damaligen Methoden, zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuchungen stattfinden mussten.“ (ARD-Magazin Kontraste, 3.3.2005) – Eine üblere Verhöhnung der Opfer der Verbrechen der römisch-katholischen Kirche kann man sich kaum vorstellen

Wer sagt, dies alles liege lange zurück, der hat auch schon wieder vergessen, dass die römisch-katholische Kirche bis in die letzten Jahrzehnte in den großen Weltkriegen und in vielen weiteren Kriegen Soldaten auf beiden Seiten in den Tod gesegnet hat, dass sie die Diktatoren Hitler, Franco, Mussolini und unzählige anderer Gewaltherrscher unterstützt hat.

Er verdrängt den Völkermord 1941-1943 in Kroatien unter Beteiligung von Franziskanermönchen und des Erzbischofs Stepinac, dem eine dreiviertel Million orthodoxer Serben zum Opfer fiel.

Er verschweigt, dass 1994 in Ruanda im Beisein römisch-katholischer Priester und Nonnen in 100 Tagen 800 000 Menschen ermordet wurden.

Und er weiß vielleicht gar nicht, auf welch abscheuliche Weise während der Diktatur in Argentinien bis 1983 im Beisein von Militärkaplänen der Rat von römisch-katholischen Kirchenvertretern befolgt wurde: „Die Ermordung in einem Militärgefecht ist nicht christlich. Besser machen Sie das so: Geben Sie eine Spritze mit Drogen den Gefangenen, und dann fliegen Sie übers Meer – Todesflug.“ (Aus einer Sendung des SWR v. 14.6.2001)
Die Liste dieser Früchte der Beklagten ließe sich beliebig verlängern, bis hin zu den erst vor kurzem aufgedeckten brutalen Kinderschänderverbrechen durch Priester und Vertreter der römisch-katholischen Kirche an tausenden und abertausenden von wehrlosen Kindern, die von Psychologen als Seelenmord bezeichnet werden. Und dass davon nicht nur Hunderttausende von Kindern in den USA, Kanada, Australien und Irland, sondern auch in Deutschland betroffen sind, konnte selbst die Beklagte jetzt nicht mehr länger vertuschen, wie aus einer Meldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.11.2009 hervorgeht.
In Gefängnissen stehen solche Verbrecher auf der untersten Stufe der Verkommenheit. Der Konzern der Beklagten hat sie jedoch jahrzehntelang in ihren Palästen und Klöstern gedeckt.

Die römisch-katholische Kirche vertuscht die Verbrechen systematisch auf höchste Anordnung hin. Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 19.8.2003 unter Berufung auf einen britischen Zeitungsbericht, der Vatikan habe in den 60-iger Jahren offiziell angeordnet, sexuellen Missbrauch durch Priester nicht in die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Die Opfer des Missbrauchs sollten unter Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden. 2001 habe der deutsche Kardinal Ratzinger in einem Rundschreiben betont, dass das Dokument noch gültig sei.

Das alles sind Früchte der Beklagten unter dem Namen“ christlich“. Und dabei ist dies nur ein kleiner Ausschnitt aus dem monströsen Verbrechenskatalog der römisch-katholischen Kirche. Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner, der wie kein anderer in das Schreckenskabinett dieser Organisation geblickt hat, verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43)

Dies sind keine innerkirchlichen Angelegenheiten. Millionen und Abermillionen von Menschen wären froh gewesen, wenn die römisch-katholische Kirche sich auf ihre innerkirchlichen Angelegenheiten beschränkt hätte, anstatt Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen Menschen zu begehen.

Jetzt versteht man auch, was der Seher von Patmos schon vor zweitausend Jahren gemeint hat, wie in der Bibel der Beklagten zu lesen ist, als er die Menschen in Bezug auf die Beklagte aufgefordert hat:
„Gehet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen!“ (Bibel, Offenbarung des Johannes, 18, 4).

Man versteht auch, warum die Beklagte so darauf beharrt, dass der Begriff „christlich“ nicht geschützt ist, sondern frei missbraucht werden kann, denn die Beklagte selbst will ihn auf „Teufel komm raus“ missbrauchen.

Und natürlich nicht im innerkirchlichen Bereich, denn der ist bekanntlich streng hierarchisch und totalitär strukturiert und dort bedarf es dieses Etikettenschwindels nicht. Wenn es nur um innerkirchliche Belange ginge und nicht um die Verteufelung Andersdenkender, dann bräuchte die Beklagte auch keine Sektenbeauftragten.

Die Kläger wollen mit diesem teuflischen Gebaren der römisch-katholischen Kirche auch nicht mehr durch das Taufregister verbunden sein, in welches ihre Eltern sie aufgrund des Etikettenschwindels haben eintragen lassen und wofür sie jahrelang an die Kirche Tribut in Form von Kirchensteuern haben zahlen müssen. Schon die Tatsache, dort einmal eingetragen gewesen zu sein, ist für einen aufrichtigen Christusnachfolger, der sich von dem kirchlichen Zwang befreit hat, eine schwere Schmach, die nur durch die vollständige Löschung getilgt werden kann.

Mit solch einer dogmatischen Kultreligion und ihren Verbrechen in Verbindung gebracht zu werden, ist niemandem zumutbar. Und jeder Bürger sollte davor geschützt werden, unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen in solch eine Organisation hineingelockt oder gezwungen zu werden.

Vor dem Hintergrund der monströsen Verbrechen in Gegenwart und Vergangenheit kann man den Hinweis des Beklagtenvertreters, der Name römisch-katholisch sei geschützt, nur als Ausdruck völliger Hilflosigkeit werten. Wer will schon freiwillig mit dieser Institution in Verbindung gebracht werden, am allerwenigsten die Kläger!

Offenbar setzt sich diese Erkenntnis auch in der Justiz durch. In einem umstrittenen Verfahren in Würzburg setzte sich der kurz danach zum leitenden Oberstaatsanwalt beförderte Dr. Dietrich Geuder sowohl bei Amtsrichter Behl als auch bei der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Müller mit seiner Auffassung durch, dass es eine Beleidigung ist, wenn man jemanden als Helfer einer römisch-katholischen Institution bezeichnet, deren Chef lange Jahre der jetzige Papst war. Das Wort „Inquisitionshelfer“ war der Auslöser für eine saftige Geldstrafe wegen Beleidigung. Diese vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Urteile sind deshalb so bahnbrechend, weil nach Ansicht der Würzburger Justiz schon die Erwähnung einer Person in Verbindung mit einer römisch-katholischen, lange Jahre vom Papst geleiteten Institution, für diese Person eine Beleidigung darstellt, die so schwerwiegend ist, dass sie weder durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung noch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Aussage wahr ist. Die Würzburger Justiz hat die römisch-katholische Kirche damit fast noch negativer eingestuft als deren schärfste Kritiker.

Der gesamte übrige Vortrag der Beklagten beschränkt sich darauf, ihre Position zu verteidigen, sie hätte das Recht, den Namen „christlich „für ihre Zwecke missbrauchen zu dürfen. Offenbar vertraut sie darauf, dass ihre Multimilliarden und ihre Macht und ihr Einfluss ausreichen, um ihr diese Gelegenheit zum Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, auch weiterhin zu erhalten.

Sicherlich vertraut sie dabei auch auf ihre in ihrer Dogmatik angelegten Drohungen mit der ewigen Verdammnis gegenüber vom Säuglingsalter an indoktrinierte Kirchenmitglieder, wenn sie von ihnen in ihren verbindlichen Lehranweisungen verlangt, staatliches Recht nicht über die Anforderungen der Kirche zu stellen.

Die Kläger wissen, in welchen Gewissenskonflikt konfessionell gebundene Richter in so einem Fall geraten, und dass das Glaubensbekenntnis dann im Zweifel den Ausschlag geben kann.

Um dem erkennenden Gericht eine solche Zwangslage zu ersparen, die übrigens für einen Lutheraner, von dessen Kirche die Kläger ebenfalls den Verzicht auf die Bezeichnung „christlich“ verlangen, genauso besteht, stellen wir deshalb offiziell die Frage an das erkennende Gericht, welches Glaubensbekenntnis die zur Entscheidung berufenen Richter haben. Denn dem Glauben, zu dem sie sich bekennen, müssen sie Folge leisten, sonst wäre ihr Bekenntnis ja gelogen.

Und nach dogmatisch kirchlicher Lehre würden sie unweigerlich der ewigen Verdammnis anheim fallen, wie es z.B. in Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, in Lehrsatz Nr. 85 bestimmt wird: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen [= verdammt].“Und der Katechismus stellt in Tz.2242 unmissverständlich fest, dass die Gläubigen die „Gewissenspflicht“ haben, „die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese ….. den Weisungen des Evangeliums widersprechen.“ Und dass das „entscheidende Wort bei der Interpretation der Schrift Sache der Kirche“ sei, hat der Führer der römisch katholischen Kirche erst jetzt wieder klargestellt, wie Radio Vatikan am 26.10.2009 meldet.

Auch aus rechtlichen Gründen dürfte die Mitwirkung konfessioneller Richter im vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sein. In dem erwähnten Urteil des Landgerichts Würzburg (3 Ns 101 Ds 701 Js 20116/2006) verweigerte die Richterin Müller dem Angeklagten unter anderem den Freispruch deshalb, weil dieser sich vor seiner Äußerung bei einem Rechtsanwalt über die Rechtslage informiert hatte, der das gleiche Glaubensbekenntnis hatte wie der Angeklagte. Ein solcher Jurist vertrete „einseitig die Interessen“ dieses Glaubens. Diese Feststellung schließt grundsätzliche jede rechtlich verbindliche Beteiligung eines Juristen an einem Verfahren aus, an dem Glaubensgenossen von ihm beteiligt sind. Diese rechtliche Beurteilung wurde vom Oberlandesgericht Bamberg von den Richtern Schwarz, Dr. Bär und Titze bestätigt.

Abschließend weisen die Kläger nochmals darauf hin, dass niemand der Beklagten ihre geschützte Bezeichnung römisch-katholisch streitig machen will. Es wäre doch auch für die Beklagte von Vorteil, wenn sie die geschützte Bezeichnung römisch-katholisch in den Vordergrund stellt. Sie kann dann unter diesem Etikett beispielsweise einen Ablass gewähren, den es von Christus nicht gibt, und es wäre auch für ihre Gläubigen interessant, wenn sie eine geschützte Organisation haben.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg – 10.11.2009.pdf [111 KB]

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Das Kreuz mit Korpus – ein zutiefst unchristliches Symbol!“

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

 

Pressemitteilung

 

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld

6.11.2009

„Ein wegweisendes Urteil für alle Länder Europas!“ Mit diesen Worten begrüßte Alfred Schulte, Sprecher der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Kruzifixstreit in Italien. Der Gerichtshof hatte einer Italienerin recht gegeben, die ihre Kinder davor bewahren möchte, im Schulzimmer mit einem Kruzifix konfrontiert zu sein. Eine strikte Trennung von Kirche und Staat ist nach den Worten Schultes ein Gebot im Sinne des Jesus von Nazareth, der sagte: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gott gebührt!“

„Gerade als Christen, die das geistige Erbe des Nazareners ernst nehmen, haben wir großes Verständnis für die Mitbürger in vielen Ländern Europas, die Anstoß nehmen an einer gewaltverherrlichenden Darstellung eines gefolterten und grausam getöteten Menschen – gerade, wenn Kinder damit konfrontiert werden“, so Schulte. „Den ersten Christen waren solche Darstellungen völlig unbekannt. Und noch im 3. Jahrhundert schrieb ein Frühchrist namens Minucius Felix: »Auch Kreuze beten wir nicht an und wünschen sie nicht anzubeten«. Würde man statt dessen nur das urchristliche Symbol schlichter Holzkreuze verwenden, wäre der Konflikt vermutlich gar nicht entstanden.“

Die bildhafte Darstellung des gekreuzigten Körpers symbolisiere gerade nicht den Sieg des Jesus, des Christus, über Leid und Tod, sondern verewige auf makabre Weise Seine angebliche Niederlage gegen die Mächte der Finsternis. „Der tote Mann am Kreuz kann nichts mehr sagen – und das kommt den Priestermännern sehr gelegen, die Ihn nicht nur ans Kreuz gebracht haben, sondern bis heute unter Seinem Namen Seine Lehre in ihr Gegenteil verkehren. Deshalb haben wir die Vatikankirche und die Lutherkirche auf Unterlassung verklagt: Sie sollen sich nicht mehr ‚christlich’ nennen!“

In der 36-seitigen Klageschrift der Freien Christen gegen die deutsche Vatikankirche (nachzulesen unter www.christus-oder-kirche.de) werden an die deutschen Bischöfe unter anderem die Worte gerichtet: „Täglich nageln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen tun, was Er wollte. Und dann schleppen Sie Ihn, der doch auferstanden ist, als toten Mann am Kreuz im Triumphzug durch die Straßen wie eine Trophäe, die Sie zur Strecke gebracht haben.“

Nähere Informationen: Telefon 09391-50 42 13
Download: Pressemitteilung – Kruzifix ist unchristlich – 6.11.2009.pdf [121 KB]

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